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Mit der Ersatzbaustoffverordnung wurde 2023 erstmals ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe geschaffen. Die Erwartungen an eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Bausektor waren entsprechend hoch. Ein vom Umweltbundesamt beauftragtes und vom Ifeu-Institut, u.e.c. Berlin Umwelt- und Energie-Consult und Team Ewen durchgeführte wissenschaftliches Monitoring untersucht, ob diese Ziele bislang erreicht wurden und wo Hemmnisse bestehen.